In jedem Dorf am Untersee stand ein Kehlhof - meist der grösste Bauernhof des Ortes -, der Verwaltungssitz der reichenauischen Herrschaft.
Über den Salensteiner Kehlhof findest sich leider sehr wenig in den Archiven, nicht einmal das genaue Baujahr. Sein stattlicher, dreigeschossige, voluminöser und mächtige Bau braucht aber den Vergleich mit seinem berühmten Konkurrenten aus Ermatingen nicht zu scheuen!
Hier wurden an Martini, den 11. November, die Zinsen und Zehnten eingezogen - und zwar vom "Keller", also dem Kellermeister. Mancherorts hiess der Kehlhof deshalb "Kellhof" - die Salensteiner nannten ihn kurzum „s’Chloschter“.
Im Kehlhof wurde der „trockene Zehnten“ (Getreide, Obst, Eier usw) sowie der „nasse Zehnten“ (vor allem Wein) eingezogen, aber auch Steuern wie „Fall und Lass“ nach Todesfall und Erblass.
Meist war der Kehlhof zugleich auch Gerichtsgebäude; in Ermatingen beherbergt der Kehlhof ja die berühmte Gerichtsstube. Ob das allerdings in Salenstein auch so war, ist nicht bekannt.
Fälle der niederen Gerichtsbarkeit waren dorf-interne Angelegenheiten, die „nicht ans Blut“ gingen: Nachbarschafts-Streitigkeiten, Wald- und Weidefrevel, üble Nachrede, Sonntagsbrüche oder Überhocken.
Oder wie es einmal hiess:
"alle unzuchten, als spicketen, schiebeten, zäche, wetten, spillen, schiessen, zutrinken,
sontagsbrüch, übersitzen, beschimpffen gemeiner leüthen" ...
Das Gericht tagte unter dem Vorsitz eines Vertreters der Abtei, meist des Vogts, und des Ammanns.
In Fällen der hohen Gerichtsbarkeit (die "ans Blut ging") urteilte das Landgericht des Thurgaus; lange Zeit lag sie bei den Habsburgern, im 15. Jahrhundert bei der Stadt Konstanz und nach 1460 beim Landvogt in Frauenfeld.
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